Sozialer Wohnungsbau – GRÜNE: CDU und SPD wollen in Sachsen 2017/18 weniger als die Hälfte der Bundesmittel einsetzen

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Sozialer Wohnungsbau – GRÜNE: CDU und SPD wollen in Sachsen 2017/18 weniger als die Hälfte der Bundesmittel einsetzen

Jubelmeldung der SPD kommt zu früh – Etikettenschwindel beenden

Dresden. Wolfram Günther, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, verlangt angesichts des vorliegenden Entwurfs des Haushalts für 2017/18 die vollständige Nutzung der Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung in Sachsen.

“Die aktuelle Jubelmeldung der SPD kommt zu früh und sie verschweigt das Kleingedruckte. Zwar wird ab 2017 eine grüne Kernforderung erfüllt und erstmals seit 15 Jahren wieder Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung investiert. Allerdings sollen dabei nicht einmal die Hälfte der eigentlich vom Bund für sozialen Wohnungsbau bereitgestellten Gelder genutzt werden. Hier streut die SPD den Menschen in Sachsen Sand in die Augen.“

Der Freistaat erhält wie üblich in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt ca. 119 Mio. Euro vom Bund für die soziale Wohnraumförderung. Dazu addieren sich in den beiden nächsten Jahren insgesamt 115,2 Mio. Euro. Diese Aufstockung wurde in den Bund-Länder-Gesprächen im Juli 2016 erreicht.

“Diese Mittel für die soziale Wohnraumförderung hat Sachsen auch bitter nötig. Denn seit 2001 wurden in Sachsen kein Sozialwohnungsbau mehr gefördert”, erklärt Günther.

“Doch die CDU/SPD-Koalition in Sachsen will von den insgesamt 224,2 Mio. Euro nur 106 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau ausgeben, also nicht einmal die Aufstockung des Bundes vollständig einsetzen. Der Rest der Mittel wird wie bisher in verschiedenen Darlehensprogramm ausgegeben, nicht aber in die eigentlich vom Bund anvisierte Förderung des sozialen Wohnungsbaus.”

“Angesichts des dramatischen Rückgangs von Sozialwohnungen in Sachsen − allein in Leipzig von knapp 45.000 im Jahr 2010, auf 391 im Jahr 2015 − muss endlich das gesamte vom Bund bereitgestellte Geld für soziale Wohnraumförderung auch dafür ausgegeben werden”, fordert der Abgeordnete.

“Selbst bei den im Haushaltsentwurf eingestellten 106 Mio. Euro im Titel ’03 23/ 893 02 Zuschüsse für die Wohnraumförderung’ lohnt der Blick ins Kleingedruckte. In den Erläuterungen ist zu lesen, dass aus diesem Topf nicht nur Zuschüsse zur sozialen Wohnraumförderung (mit Mietpreis- und Belegungsbindung), sondern auch Zuschüsse zur barrierearmen Anpassung von Mietwohnungen sowie Zuschüsse für wohnungswirtschaftliche Modellprojekte ausgegeben werden sollen.”

“Um hier Transparenz herzustellen, habe ich mehrere Kleine Anfragen an Innenminister Markus Ulbig (CDU) eingereicht. Ich möchte wissen, in welcher Höhe tatsächlich die Schaffung von Sozialwohnungen in den nächsten beiden Jahren gefördert wird, wie viele Wohnungen mit dem Geld entstehen sollen und warum die Staatsregierung sich weigert, die vollständige vom Bund zur Verfügung gestellte Summe einzusetzen. Auch beim angestrebten Förderprogramm sind die Details noch unklar. Wir fordern, dass ein Zuschuss von Fördergeldern nur gewährt wird, wenn dadurch möglichst langlaufende Belegungsrechte garantiert werden. Auch hier verlange ich von der Staatsregierung Auskunft.”

>> Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) ‘Geplante Mittelverwendung 2017 und 2018 des ‘Wohnraumförderfonds Sachsen’ für Zuschüsse zur sozialen Wohnraumförderung, zur barrierearmen Anpassung von Mietwohnungen und für wohnungswirtschaftliche Modellprojekte’ (Drs 6/6067):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6067&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0

>> Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 – HG 2017/2018), Gesetzentwurf Staatsregierung 22.07.2016 (Drs 6/5550):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5550&dok_art=Drs&leg_per=6