Grundwasser im Raum Delitzsch übermäßig mit Nitraten belastet – VSR-Gewässerschutz-Untersuchungsergebnisse

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… aktuelle Messergebnisse liegen vor….  Viel zu hohe Nitratwerte im Grundwasser hat der VSR-Gewässerschutz bei den Brunnenwasserproben festgestellt, die im Rahmen der Informationsveranstaltungen am 7. Juni in Delitzsch beim Labormobilabgegeben wurden.
In fast jeder vierten untersuchten Probe lag dieNitratkonzentration oberhalb des Grenzwertes der deutschenTrinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter. Insgesamt wurden bei derUntersuchung das Wasser aus 88 privat genutzter Brunnen aus dem RaumDelitzsch – Schkeuditz – Krostitz analysiert.

Der VSR-Gewässerschutz kritisiert, dass bei den großen gewerblichen Biogasanlagen im Gegensatz zuden Massentierhaltungen ab 2018 die den Betrieb verlassendenStickstoffmengen immer noch nicht transparent und kontrollierbar sind. Die nun als Ergänzung zur Düngeverordnung beschlossene Stoffstrombilanz muss nur von landwirtschaftlichen Betrieben zur Überprüfung vorgelegt werden. Damit können die gewerblichen Biogasanlagen weiterhin ganz legal zu einer erheblichen Belastung des Grundwassers beitragen.

Die Mitglieder vom VSR-Gewässerschutz fanden bei der Untersuchungen 200Milligramm Nitrat pro Liter in einem privat genutzten Brunnen in Krostitz.Weitere mit Nitraten stark verschmutzten Brunnen stellten die Umweltschützer auch in Thekla mit 134 Milligramm pro Liter (mg/l), inKletzen mit 135 mg/l, in Zschortau mit 126 mg/l, in Delitzsch mit 138 mg/l,in Beerendorf mit 150 mg/l und in Benndorf mit 102 mg/l fest.
Das Wasser ist wegen der Überschreitung der Trinkwasserverordnung nicht mehr zumTrinken geeignet.
Besonders wichtig ist außerdem, dass derart belastetes Wasser nicht zum Befüllen eines Fischteichs genutzt wird. Es besteht die Gefahr, dass es zur Massenvermehrung von Algen kommt. Diese können beim Absterben zum Fischsterben führen.
Beim Bewässern mit nitratbelastetem Grundwasser muss man bei der Düngung bedenken, dass es durch das Gießwasserzu einer zusätzlichen Nitratzufuhr kommt. Nur wenn man diese in seine Berechnung mit wie viel Stickstoff die angebauten Pflanzen gedüngt werden müssen einbezieht, kann eine unnötige Nitratanreicherung verhindert werden.

Bürger, die wissen möchten, ob sie auch von der hohen Nitratbelastungbetroffen sind, können dem Verein auch eine Wasserprobe mit der Post zusenden. Informationen dazu erhält man auf der Homepage www.VSR-Gewässerschutz.de oder per e.Mail brunnen@vsr-gewaesserschutz.de .

Gewerbliche Biogasanlagen verfügen meistens über keine eigenen landwirtschaftlichen Flächen. Daher ist es gerade dort nötig, dass dieNährstoffe, die in den Betrieb kommen und diesen verlassen kontrollierbar sind. Aus landwirtschaftlichen Betrieben von nah und fern wird Gülle, Mais und andere Rohstoffe zur Energiegewinnung angeliefert – bereits hier ist die Menge der Nährstoffe, die in die Biogasanlage gelangen nicht klar. Die nach der Gärung anfallenden Reststoffe, sogenannte Gärreste, werden wiederum an Landwirte abgegeben und von diesen auf den Feldern zur Düngung eingesetzt.  Dabei  muss ab 2018 genauso wie bei Gülle die Höchstmenge von170 kg Stickstoff pro Hektar eingehalten werden.  Das bedeutet, dass die gewerblichen Biogasanlagen nun ihre Gärreste in weiter entferntere Regionentransportieren müssen. Doch der Transport ist mit zusätzlichen Kostenverbunden. Daher besteht von den Betreibern großes Interesse IhreReststoffe im Umland der Biogasanlage zu vermarkten. Ohne Klarheit über diewirklichen Stickstoffmengen, die diese Anlagen verlassen, können die Landwirte auch in Zukunft zu große Mengen Stickstoff über die Felder entsorgen. Erst wenn auch der Biogasbetreiber beim Handel mit Gärresten die Nährstoffmengen angeben muss, kommt es zur Transparenz, welche Stickstoffmengen auf den Feldern zur Düngung eingesetzt werden. „Aus den Erfahrungen mit der Gülle aus flächenlosen Massentierhaltungen wissen wir, wie schwierig die gesetzliche Umsetzung einer bedarfsgerechten Düngung ist,wenn unkontrollierbare Stickstoffmengen verschoben werden. Deshalb musshier schnell gehandelt und nicht die gleichen Fehler wiederholt werden.“ so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz.
Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass gewerbliche Biogasanlagen wie auch die landwirtschaftlichen eine Stoffstrombilanz aufstellen müssen.„Landwirtschaftliche Betriebe mit Biogasanlagen müssen ab 2018 die Ein- undAusgänge der Nährstoffe am Hof in einer Stoffstrombilanz protokollieren. Esist nicht nachvollziehbar, warum die gewerblichen Biogasanlagen davonausgenommen wurden.“ so Susanne Bareiß-Gülzow. Der Bürger hat ein Recht aufsauberes Wasser. Da es für die Wasserversorger in der Zukunft immer aufwendiger wird Wasser zu liefern, das den Grenzwert von 50 mg/l Nitrateinhält werden die Preise für Leitungswasser steigen. Besonders ärgerlichist dabei, dass viele Bürger heute schon wegen der starken Grundwasserbelastung im Garten immer häufiger statt Brunnenwasser Leitungswasser nutzen müssen.  Damit in Zukunft die Nitratbelastung im Grundwasser sinkt, bedarf es auch ein Umdenken in der  Biogasbranche. Der VSR-Gewässerschutz möchte mit seinen Messungen dazu beitragen, dass die Notwendigkeit einer Änderung derDüngerausbringung akzeptiert wird. Es muss in den belasteten Regionen zu einem Informationsaustausch zwischen Bürgern, Biogasproduzenten und Landwirten kommen.