Flughafen plant wieder heimlich
Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenlärm und Kandidaten von Bündnis 90/ Die Grünen für die Stadtratswahl in Schkeuditz haben neue Pläne zur Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle entdeckt. Ohne Information der Öffentlichkeit oder der betroffenen Städte Schkeuditz und Leipzig plant der Flughafen ein 80 Hektar großes Gewerbegebiet in unmittelbarer Umgebung des Schkeuditzer Stadtteils Modelwitz und Leipzigs Ortsteil Lützschena.
In einer Ausschreibung, die die besorgten Bürger vorliegen haben, heißt es: “Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt ein vorhandenes Areal von ca. 80 ha für die Ansiedlung von Gewerbe, insbesondere von Aircargo-Umschlagszentren, Flugzeugwartung- und Service, flughafen-, als auch logistik- bzw. automotiveorientierte Unternehmen… zu entwickeln”
Wird hier heimlich versucht ein Gelände für die Ansiedlung von Fedex oder für ein Flugzeugwerk der Wolga-Dnepr-Gruppe zu schaffen? Und wie kann Flugzeugwartung und -service angesiedelt werden, wenn dort kein Zugang zu den Rollwegen existiert. Die Verbindung dazu kann aber durch eine noch unbeplante Ackerfläche erfolgen, natürlich wird der Flughafen bestreiten, dies je ins Auge gefasst zu haben. Vor Jahren wurde dort schon einmal versucht eine Fläche für weitere 48 Flugzeug-Stellplätze zu schaffen, nur durch starken Bürgerprotest wurde diese Erweiterung erstmal abgeblasen.
Vielleicht sind es auch wieder nur einige Millionen Steuergelder die in den Sand gesetzt werden sollen, wie beim Frachtbahnhof oder der nicht genutzten dritten Rollbahn über die Autobahn.
Wann endlich wird der Flughafen akzeptieren, das eine Erweiterung in unmittelbarer Wohnnähe nicht erfolgen kann, wir Anwohner der lärmgeplagten Orte um den Flughafen sind es leid für wahnwitzige Pläne eines Herrn Kopp (Geschäftsführer Flughafen GmbH und Holding) unsere Gesundheit und die unserer Kinder aufs Spiel zu setzen. Wir hoffen, dass die Genehmigungsbehörde in Leipzig, dem Treiben ein Ende setzten wird, aber die möglichen Gewerbesteuereinnahmen werden auch hier wieder eine höhere Wertung haben, als die Interessen der geplagten Anwohner.