Null Abfall, null Verschwendung: Grünes Förderprogramm Zero Waste soll helfen, Sachsen Schritt für Schritt müllfrei zu machen
Zschocke: Wir wollen, dass immer weniger Abfälle in der Umwelt landen, verbrannt oder teuer deponiert werden müssen
Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will jährlich 750.000 Euro für den Anschub innovativer Projekte und Geschäftsmodelle mit dem Ziel der Abfallvermeidung bereitstellen. Das sieht ein Änderungsantrag der Fraktion zum Doppelhaushalt 2019/2020 vor.
“Immer mehr Menschen wollen unnötige Verpackungen und Abfälle im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich vermeiden. Es gibt jede Menge kreative Ideen und gut ausgebildete Leute in Sachsen”, freut sich Volkmar Zschocke, abfallpolitischer Sprecher der Fraktion. “Neben den Universitäten und Forschungseinrichtungen entwickelt sich eine vielfältige Szene im Bereich von Mehrwegsystemen, Reparaturzentren, Secondhand-Netzwerken oder Cradle-to-Cradle-Gruppen. Klein- und mittelständische Unternehmen beschäftigen sich zunehmend mit Abfallvermeidung, produktbezogenem Umweltschutz und der Frage, wie vorhandene Produkte zu vollständig kreislauffähigen Produkten weiterentwickelt werden können. Unser Förderprogramm soll helfen, diese Ideen großflächig auszurollen und marktfähig zu machen.”
“Mit dem Programm wollen wir neue Geschäftsmodelle in den Bereichen Mehrwegnutzung, Produkt-Sharing oder Wiederverwendung fördern. Auch für neue Technologien und Verfahren zur Abfallvermeidung, für die Entwicklung kreislauffähiger Werkstoffe oder recyclinggerechter Konstruktions- und Bauweisen sind Anschubfinanzierungen notwendig”, erläutert der Abgeordnete. “Das Programm soll zudem auch bei der Patentierung, Zertifizierung und Markteinführung von Recyclingprodukten oder bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen unterstützen.”
“Sachsen hat das Potenzial, zu einem Zero-Waste-Pionier zu werden. Ziel ist, Abfall von vornherein zu vermeiden und die genutzten Materialien so einzusetzen, das sie immer wieder verwendet werden können. Damit landen weniger Abfälle in der Umwelt, müssen nicht mehr verbrannt oder teuer deponiert werden. Das Förderprogramm ist ein Beitrag, Sachsen Schritt für Schritt müllfrei zu machen”, erklärt Zschocke.

 

Günther: Sachsen ist mit einem Anteil des Ökolandbaus von nur 6,4 Prozent eines der Schlusslichter unter den deutschen Flächenländern. Das verlangt weitere Anstrengungen der Politik.
 
Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will die Umstellung auf den ökologischen Landbau in Sachsen weiter vorantreiben. Dafür sieht sie die Einrichtung eines ‘Kompetenzzentrums Ökolandbau’ vor. Die GRÜNE-Fraktion veranschlagt dafür Kosten von 2,5 Mio. Euro im Jahr.
Für die Förderung der Umstellung von Betrieben beantragt die Fraktion zudem 8 Mio. Euro im Jahr statt − wie von der Staatsregierung vorgesehen − 7,8 Mio. Euro.
“In dem von uns geforderten Kompetenzzentrum soll Beratung und Weiterbildung zum Ökolandbau im Klimawandel oder auch zu Pestizidreduktion und -verzicht für konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirten angeboten werden. Dieses Kompetenzzentrum mit hohem Praxisbezug zum ökologischen Landbau ermöglicht einen nachhaltigen Austausch zwischen den Akteuren aus Landwirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung und unterstützt damit die Entwicklung einer umweltverträglichen und ökologischen Landwirtschaft in Sachsen.”
“Der ökologische Landbau ermöglicht eine klima- und bodenschonende Landwirtschaft”, erklärt Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender und agrarpolitischer Sprecher der Fraktion, sein Engagement. “Sachsen ist mit einem Anteil des Ökolandbaus von nur 6,4 Prozent eines der Schlusslichter unter den deutschen Flächenländern. Das verlangt weitere Anstrengungen der Politik.”
“Der ökologische Landbau mit vielfältigen Fruchtfolgen, guten Bodenstrukturen und einem aktiven Bodenleben ist nicht nur eine besonders nachhaltige Form der Landbewirtschaftung, sondern auch gegen Extremwetterereignisse gut gerüstet. In Zeiten des Klimawandels mit Starkregenereignissen sind vor allem Hecken als wichtige Strukturelemente in der Landschaft unerlässlich, da sie den Boden vor Erosionen wirksam schützen.”

 

Der Sächsische Landtag befindet sich aktuell in der Befassung des Haushaltes des Freistaates Sachsen für die Jahre 2019/2020. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bringt sich mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen ein. Das betrifft ganz besonders auch die Bereiche Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft. Hier haben wir zahlreiche konkrete Änderungsanträge erarbeitet, insbesondere in folgenden Themenbereichen:

 

  • Wir fordern die Einrichtung eines Biotopverbundes, nicht nur auf dem Papier, sondern in der Landschaft. Dieser ist längst überfällig.
  • Hierzu sollen auch Naturschutzbehörden mit der Hilfe von landeseigenen Mitteln zum Erhalt besonders schutzwürdiger Flächen oder Arten aktiv werden können.
  • Unter dem Titel “Sachsen blüht auf” wollen wir regionales Saatgut bereitstellen, um die Mehrung von Blühflächen anzuregen. Dafür wird Saatgut für Kommunen, Unternehmen und Private bereitgestellt.
  • Die Erfolge der abgeschlossenen Naturschutzgroßprojekte sollen erhalten bleiben. Dafür sind weitere Anstrengungen nötig. Deshalb bekommen die Landkreise, in denen die Naturschutzgroßprojekte “Bergwiesen im Osterzgebirge”, “Lausitzer Seenland”, “Presseler Heidewald- und Moorgebiet” sowie “Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt” liegen eine finanzielle Unterstützung.
  • Wir fordern die Einrichtung einer Personalstelle bei der Landesstiftung für Natur und Umwelt (LaNU), die das Umweltbildungsnetzwerk koordinieren und die Netzwerkarbeit der Umweltbildner*innen verstetigen soll.
  • Wir wollen die Zuschüsse für die Naturschutzstationen um 500.000 € auf 2 Mio. € pro Jahr erhöhen.
  • Wir wollen für die Braunkohle-Industrie die Wasserentnahmeabgabe einführen, um diese für die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer einzusetzen. Wassernutzer müssen an den Aufgaben zur Wiederherstellung guter Zustände bei Gewässern beteiligt werden. Es ist nicht ersichtlich, weshalb bei der Braunkohleherstellung eine Ausnahme gemacht werden sollte.
  • Der Flächenankauf für Naturschutzzwecke soll unterstützt werden, um so naturschutzfachlich wertvolle Flächen zu bewahren. Dafür wollen wir Mittel im Haushalt bereitstellen.
  • Für das LfULG fordern wir in den nächsten 10 Jahren 44 Stellen pro Jahr. Damit wollen wir die Lücke, die sich in 10 bis 15 Jahren ergeben würde verhindern.
  • Wir wollen die Umstellung auf den ökologischen Landbau weiter fördern und auch die bestehenden Ökobetriebe weiter konstant unterstützen. Als Anreiz für eine Betriebsumstellung sollen die bisherigen Fördersätze erhöht werden.
  • Mit einem Kompetenzzentrum für Ökolandbau wollen wir ein Wissenschaftszentrum mit hohem Praxisbezug einrichten und einen nachhaltigen Austausch zwischen den Akteuren aus Landwirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung ermöglichen. Um sich den aktuellen Klimaveränderungen anzupassen, soll hier ausgiebig geforscht und Anbaustrategien für Nutzpflanzen erprobt werden.
  • Boden wird zunehmend zum Spekulationsobjekt. Dies stellt vor allem ein Problem für alle Betriebsgründer und Junglandwirte dar. Hier soll der Freistaat zusätzliche Flächen erwerben und diese vorrangig an Junglandwirte, ökologisch wirtschaftende Betriebe oder auch an Projekte der solidarischen Landwirtschaft verpachten.
  • Mit einer Weidetierprämie wollen wir die Weidehaltung von Schafen, Ziegen und Mutterkühen in Sachsen erhalten und stärken. Diese naturnahe Haltungsform entspricht den Bedürfnissen der Tiere und sorgt durch die extensive Bewirtschaftungsweise für die Offenhaltung der Kulturlandschaft, den Erhalt magerer Lebensräume und damit für die Bewahrung seltener Tier- und Pflanzenarten.
  • Für den Staatswald fordern wir eine naturnahe, ökologische Waldbewirtschaftung und einen nachhaltigen, verantwortungsvollen Waldumbau. Die sächsischen Staatswälder sollen deshalb zukünftig nach den internationalen Kriterien für verantwortungsvolle Waldwirtschaft des “Forest Stewardship Council” (FSC) bewirtschaftet und nach den Standards des FSC auch zertifiziert werden.
  • Mit dem Förderprogramm “Zero Wüste” wollen wir innovative Geschäftsmodelle mit dem Ziel der Abfallvermeidung voranbringen.
  • Die Kinder an sächsischen Schulen und Kitas sollen mehr regionales und saisonales Obst essen. Dafür wollen wir die Mittel für das EU-Schulobstprogramm erhöhen.

Heute, Freitag den 23.11., werden die Anträge aller Fraktionen im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft behandelt. Die abschließende Befassung findet im Rahmen des Plenums am 12. und 13.12. statt.

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Herzliche Einladung zum Klimakongress am 1. Dezember 2018:

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/themen/klimaschutz/12-saechsischer-klimakongress-am-1-dezember-2018/

Herzliche Grüße,

Wolfram Günther

Maria Heubuch: Große Agrarunternehmen und artfremde Investoren zerstören ländliche Räume …

Boden ist seit einigen Jahren als sichere Geldanlage entdeckt worden. Nichtlandwirtschaftlich tätige Investoren kaufen ihn auf und nehmen uns damit den Einfluss auf die Produktion von Lebensmitteln. Die Menschen vor Ort können nicht mehr auf und von ihrer Scholle leben.  Der Bodenmarkt erlebt eine ungeheure Preissteigerung, Landbesitz konzentriert sich in den Händen einiger weniger.
In vielen Gebieten der Welt ist das schon Realtiät. Im Osten Deutschlands sind die Bedingungen durch die großen genossenschaftlichen Agrarstrukturen in der DDR-Zeit dafür geradezu ideal.

Maria Heubuch, MdEP für Bündnis 90 / Die Grünen, Willi Lehnert von der Ökonauten e.G. in Brandenburg, Dirk Meinsberg aus Thüringen nahmen sich dem Thema an, um es in das Bewusstein der Menschen zu bringen. Moderiert von Malte Reupert, dem Sprecher des KV Nordsachsen der Grünen.  Im Mittelpunkt des Abends stand die Frage: Welche Art von Landwirtschaft wollen wir, wie wollen wir morgen leben?

Dirk Meinsberg berichtete als ganz konkretes Beispiel für Landgrabbing von einem Verkauf einer e.G. (eingetragenen Genossenschaft) über Anteilsankäufe im Raum Sömmerda mit mehr als 2500 ha bestem Thüringer-Becken-Boden  und nur 15 Arbeitskräften für 30 Mio € an die Südzucker AG. Auch im Eichsfeld ist die Oetkergruppe auf dies Art und Weise Landeigentümer von 2000 ha geworden.

Grundsätzlich sind die Länder über das Grundstücksverkehrsgesetz dafür zuständig, Bodenverkäufe zu regeln und zu kontrollieren. Im Gegensatz zu allen anderen Dingen ist Grund und Boden nicht beweglich und nicht vermehrbar, was ihn damit zu einer ganz besonderen Ware macht. Maria Heubuch, im Europaparlament für Landwirtschaft und Entwicklungspolitik zuständig, ist das Problem bewusst. Überall kaufen sehr große Agrarunternehmen und agrarfremde Unternehmen Boden auf. Sie verfügen über eine ganz andere Kapitalmasse als vor Ort ansässige Landwirte.

Nachteile eines solchen Besitzerwechsels ist, das Gewinne in eine andere Region fließen und die ländlichen Räume noch mehr verarmen. Eine Bindung an den Boden, die Folgen des Umgangs mit diesem und der dazu gehörigen Natur werden nicht mehr erlebt und berücksichtigt. Maria Heubuch nannte für Baden Württembergisches Grünland, wo sie herkommt, einen Kaufpreis von aktuell bis zu 50.000 € / ha.

Frankreich hat einen gesunden Bodenmarkt, wo die Bodenpreise sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen dürfen, sowohl nach oben als auch nach unten, wodurch sich dort die durchschnittlichen Landpreise auf ca. 5900 € / ha eingepegelt haben. Damit ist der Landmarkt an sich ziemlich stabil. Es gibt eine staatliches Vorkaufsrecht  für Landgesellschaften,diese geben dann wieder an Landwirte ab. Das heißt: Es gibt die Möglichkeit von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine Konzentration und  Preisspirale verhindern können.

In Deutschland sind Anteilskäufe von Agrarunternehmen ein grosses Problem. Werden Anteile einer Personengesellschaft unter 95% gekauft, dann fällt keine Grunderwerbssteuer an und es wird auch nicht als Bodenkauf regiestriert. Erstens kaufen sich damit finanzstarke nichtlandwirtschaftliche, gewinnorientierte Unternehmen in Agrarstrukturen ein. Zweitens entgehen dem Staat damit viele Steuereinnahmen. Inzwischen ist jeder sechte Grunderwerb Teil eines Anteilkaufes.

Für Maria Heubuch als EU-Abgeordnete ist es die Aufgabe des Parlaments, diese Entwicklungen zu erkennen und regulierend einzugreifen. Dazu bedarf es statistischer Erfassungen und Ausweisungen, wem welches Land gehört, um Landkonzentrationen aufzudecken. Eine Austausch zwischen den EU Mitgliedsstaaten zu Landgesetzgebung und Landkonzentration wäre ebenso notwendig, denn den überall geltenden EU-Rechten stehen unterschiedliche Grundsätze in den einzelnen Mitgliedsstaaten gegenüber. Warum sollte man dabei nicht von Fankreich lernen?  Nur begrenzt darf  landwirtschaftliche Fläche an Nichtlandwirte verkäuflich sein. Vorkaufsrechte sollten vorrangig für Bäuerinnen und Bauern, für Landesgesellschaften und gemeinwohl orientierte Trägervereine  gelten.

Dirk Meinert benannte noch ein anderes Problem: Zu Beginn der großflächigen Zusammenlegungen der Flächen wurden alte Feldwege und Gräben überackert. Die BVVG möchte diese Restflächen mit verkaufen und packt sie in Grundstücksauktionsangebote zu hochwertigen Landstücken. Am Ende sind die Besitzer dieser ehemaligen Feldwege nicht die, welche das Land darum herum erworben haben und sie kommen unter Umständen nicht mal mehr auf ihre Felder, um diese zu bearbeiten.

Willi Lehnert machte sich für die Situation der jungen Landwirte stark.  Er berichtete von den Schwierigkeiten der angehenden Junglandwirte, die mit Idealismus und bester Ausbildung Land für ihren beruflichen Start suchen.  Sie haben kein Kapital, um die Preise zu bezahlen, es gibt keine passenden Hofstellen mit Gebäuden, die früheren Hofstellen sind in Ostdeutschland vom Land  getrennt. Pachtverträge laufen aus und es werden höhere Pachtpreise eingefordert.
Nach seinen Erfahrungen können aber auch gestandene Betriebe die aktuellen Preise aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen und begeben sich in Abhängigkeiten bei Anteilseignern und Banken.  Hier müssen unbedingt gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um ein weiteren Ausverkauf von Boden an Nichtlandwirte zu stoppen.

Ein erster Schritt ist die Junglandwirteförderung, die allerdings in der jetzigen Gestaltung nicht ausreicht. Sachsen Anhalt hat darüber hinaus einige Regelungen geschaffen, die vorbildhaft sein können. Neue Ideen und Konzepte sind genossenschaftliches Landeigentum mit Kapital von interessierten Bürgern. Ein Vorteil ist, das man damit auch eine Öffentlichkeit für die Problematik schafft.

…..Die EU-Abgeordnete der GRÜNEN Maria Heubuch lädt gemeinsam mit den Kreisverbänden von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN der Regionen West -u. Mittelsachsen, am 25.10.2018 um 19.30 Uhr in das Schloss Wurzen, Amtshof 2, zu einer Veranstaltung mit einem höchst brisanten Thema ein: dem Landgrabbing.

Ein entfesselter, spekulativer Bodenmarkt, Aufkäufe ganzer landwirtschaftlicher Betriebe durch Kapitalanleger und eine verzerrende Strukturpolitik stellen in vielen Regionen Europas eine vielfältige, solide und nachhaltige bäuerliche Landwirtschaftsstruktur in Frage.

Die Landwirtschaft verliert ihre Bäuerinnen und Bauern. Und die Bäuerinnen und Bauern verlieren das Land, auf dem sie wirtschaften. Moderne Landjäger, oft Kapitalgesellschaften, kaufen – in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – Land und wetten auf die zukünftige Teuerung von Lebensmitteln und Rohstoffen. Land ist zunehmend Anlage- und Spekulationsobjekt geworden.

Wer als Bauer überleben will, muss heute fast überall weiter wachsen. Wer neu in die Landwirtschaft einsteigen will, hat kaum noch eine Chance, wenn er das Land nicht von den Eltern erbt. Agrarindustrielle Erzeugung in immer größeren landwirtschaftlichen Strukturen bedroht die Artenvielfalt, das Grundwasser, unsere ländlichen sozialen Strukturen und die Qualität der Lebensmittel in Europa und Afrika.

Maria Heubuch wird anhand der Beispiele aus der Praxis, über die der Landwirt Dirk Meinsberg berichtet, die Strategien dahinter und entstehende Konsequenzen erläutern. Willi Lehnert von der Ökonauten e.G. erklärt ein Modell, welches diesem Prozess entgegen wirkt.

Ort: Schloss Wurzen Amtshof 2 04808 Wurzen                                                                    

Termin: 25.10.2018 19.30 Uhr Ende gegen 21.00 Uhr

Moderation: Malte Reupert,Sprecher KV Nordsachsen Bündnis 90 / Die Grünen

Referenten:
Maria Heubuch, MdEP der Grünen Entwicklungs- und Agrarpolitik in der EU
Willi Lehnert MSc. Öko-Agrarmanagement Ökonauten eG
Dirk Meinsberg, Landwirt aus Nordhausen/ Thüringen

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag lädt alle Interessierten herzlich zum Werkstattgespräch “Digitale Gesellschaft” ein.

Ort: Hotel National, Ritterstraße 16, 04849 Bad Düben

Zeit: Montag, 01.10.2018, 17:00 bis 19:30 Uhr

Die Welt wird smart. Ob in der Arbeitswelt, in Bildung, Kultur und Gemeinwesen, bei der medizinischen Versorgung, beim Einkaufen, im Verkehr oder bei der Energieversorgung – der digitale Wandel ist in aller Munde. Doch was bedeutet das für unser alltägliches Leben? Welche Veränderungen entstehen durch Vernetzung und Automatisierung, durch die Erfassung von Daten und die algorithmische Berechnung von allem und jedem? Welche Verbesserungen und welche Risiken birgt Digitalisierung? In welcher digitalen Gesellschaft wollen wir leben? Und was kann Politik tun, damit die Bürgerinnen und Bürger den Wandel mitgestalten können?

Um diese Fragen geht es in unserem offenen Werkstattgespräch. Wir wollen mit Ihnen über Ihre Erwartungen und Erfahrungen zur Digitalisierung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ins Gespräch kommen, Kontakte knüpfen und diskutieren, welche Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung in Sachsen geeignet sind.

Zu Beginn stellen Axel Mitzka und Gabi Horster vom Verein Naturpark Dübener Heide e.V. das Projekt „Regiocrowd“ als gutes Beispiel dafür vor, wie die Chancen der Digitalisierung für eine Stärkung der lokalen Beteiligung und nachhaltigen Entwicklung genutzt werden können. Anschließend wollen wir in einer offenen Diskussion weitere Handlungsfelder der Digitalisierung, insbesondere im Ländlichen Raum vertiefen.

Moderation: Dr. Claudia Maicher (MdL), netzpolitische Sprecherin der Fraktion

 

Gesprächspartner sind u.a.:

– Katrin Chevallier, Jugendhaus Poly, Bad Düben

– Axel Mitzka und Gabi Horster, Verein Naturpark Dübener Heide e.V.

– Janet Liebich, “Netzwerk bürgerschaftliches Engagement”, Diakonie Delitzsch/Eilenburg

– Frank Hahn, Referent Regionale Standortpolitik, IHK zu Leipzig

Das Tafelsilber Nordsachsen – und die Naturschutzarbeit der Landesregierung

FFH, SPA Naturschutzgebiet – womit haben die Döberner und andere Anwohner der Elberegion, Landwirte, Angelfreunde und Naturschützer nicht alles zu kämpfen.Der Landtagsabgeordnete Wolfram Günther als Moderator, Nicole Sieck vom Landschaftspflegeverband Torgau–Oschatz und Rocco Buchta vom Institutsleiter des NABU Institut für Fluss- und Auenökologie in Brandenburg stellten sich einer mitunter sehr erregten Diskussion, bei der es um den Sinn von weiteren Schutzausweisungen, aber auch um den Umgang mit dem Bürger vor Ort ging.

So konnte Herr Buchta berichten, dass in Brandenburg seit den Anfängen in den 90er Jahren bei Schutzausweisungen das Ziel war, vorher einen Konsens zwischen den Anwohnerinnen und Anwohnern, Kommunen, Landwirten, weiteren Nutzerinnen und Nutzern sowie vor Ort ansässigen Behörden zu finden, ehe großräumige Naturparks oder Biosphärenreservate als Begegnungsräume mit der Natur festgelegt wurden. Das sei ein langwieriger Prozess, erfordere viel Engagement – auch ehrenamtliches. Aber es erfordere auch den Willen für diesen Weg von Seiten der Landesregierungen.

In Sachsen sind solche Prozesse mitunter anders wahrgenommen worden. Veranstaltungsteilnehmer beklagten sich über das Überstülpen von Reglementierungen. Gemeint waren damit wohl in erster Linie die Naturschutz- und Wasserbehörden vor Ort, die geltendes, von Seiten der Landesregierung festgelegtes Recht durchzusetzen hatten. Eine Information oder Einbindung in solche Prozesse wurde vermisst, der Frust ist hörbar groß. Vorschläge, weitere Naturflächen zu schützen, werden somit mitunter als weitere Bevormundung empfunden.

Sachsen erfüllte die EU-Vorgaben für Schutzgebiete zu FFH- und SPA-Gebieten lange Zeit nicht. Da eine Klage seitens der EU wegen der Nichtumsetzung europäischen Rechts drohte, wurden von der Staatsregierung viele dieser Gebiete kurzfristig ausgewiesen. Eine Einbeziehung der Bevölkerung war dabei nicht vorgesehen. Die Umweltämter der Landkreise haben nun die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die schützenswerten, erholsamen, Naturerlebnisse bietenden Refugien auch entsprechend genutzt oder eben nicht genutzt werden.

Wolfram Günther hatte zu Beginn der Veranstaltung bereits einen Ausbau der Elbe als Wasserstraße, wie er noch immer von Seiten der regierenden Parteien in Land und Bund kommuniziert wird, als nicht nachhaltig und schädlich bezeichnet. Schiffstransporte seien auf der Elbe aufgrund des generell geringen Tiefgangs nur einlagig möglich. Zunehmende Niedrigwasserphasen täten ihr übriges.
Die Transporte gehen an den Elbanliegergemeinden vorbei – ohne Wertschöpfung für die Region. Außerdem sei durch die geringe industrielle Dichte die Nachfrage von hiesigen Firmen dafür sehr gering.

Trotz allem stieg das Personal in der sächsischen Schifffahrtsbehörde vom Jahr 2010 von 92 auf 108 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2018. Die Ausgaben für Gehälter stiegen dabei um gut 1 Mio. Euro, wie aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage durch Wolfram Günther vom Mai dieses Jahres hervorging.

Die Ausweisung eines Gebietes zum Naturpark oder der Anschluss des sächsischen Elbegebietes an das Biosphärenschutzgebiet der anderen Bundesländer wäre ein langer diskussionsreicher, kleinteiliger Prozess, der durch engagierte Leute, auch vor Ort, moderiert werden könne. Aber dazu brauche es eine politische Weichenstellung, so Günther.

++++ Annahme von Althandys bei dieser Veranstaltung – Referent Rocco  Buchta ist der Projektleiter der Renaturierungsaktion an der Unteren Havel, wohin 1,60 € pro Handy über den NABU gehen ! ++++

Das Tafelsilber Nordsachsens – Biosphärenreservatsschutz an der Alten Elbe Mockritz und Döbern ?

Die Elbe ist einer der letzten naturnahen Flüsse ein Deutschland.

In allen Anrainerbundesländern gibt entlang des Flusses Elbe den Biosphärenreservatsschutz. Nur Sachsen hat sich bisher daran nicht beteiligt.

Wir möchten ein Kleinod der Elbelandschaft mit den Altarmen um Möckritz / Döbern kennen lernen.

Außerdem soll mit Rocco Buchta aus Brandenburg und den Anwohnern über die Erfahrungen vom Leben an einer naturnahen, vom Tourismus erschlossenen Flusslandschaft diskutieren werden.

Wie haben sich die Orte in solchen Gebieten entwickelt? Welche Kompromisse sind mit und für die Landwirtschaft nötig? Worauf ist bei der Entwicklung eines sanften Tourismus im Gebiet zu achten? Welche Chancen entstehen dadurch? Was bringt es den Einwohnern der Region? Welche Einschränkungen werden damit kommen?

Alle Freunde,Anwohner und Nutzer der der Elblandschaft sind herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren.
Die Veranstaltung findet, außer bei Starkregen, im Freien statt. Wir bitten deshalb um angepasste Kleidung.

Es können an diesem Abend alte Handy mit Zubehör abgegeben werden. Diese werden einer Aktion des NaBu zugeführt, wodurch dieser 1,60 € pro Handy erhält. Damit wird die Renaturierung der Unteren Havel unterstützt – ein Projekt, das Referent Rocco Buchta begleitet.

Termin: 19. September 2018, 18.00 Uhr

Treffpunkt: Gasthof Döbern Zur Alten Elbe 4 04889 Elsnig OT Döbern

Podiumsgäste:

Nicole Sieck, Landschaftspflegeverband Torgau – Oschatz e.V., Projekt­koordinatorin Netzstelle Natura 2000

Rocco Buchta, Institutsleiter NABU Institut für Fluss- und Auenökologie

Moderation: Wolfram Günther Mitglied des sächs. Landtages für Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

…..  und die Althandysammelaktion von Grünen und E-Werk geht weiter.

Damit tuen Sie etwas Gutes:

  • für die Renaturierung der unteren Havel ,die mit 1,60 € pro Handy unterstützt wird. (siehe Aufruf)
  •  für die Wiederverwertung der Rohstoffe, die sich in diesen Handys befinden
  •   weil diese seltenen Rohstoffe z.T. unter großen gesundheitlichen Gefahren oder durch Kinderarbeit abgebaut werden
  • weil wir – und Sie –  die Umwelt nicht noch mehr belasten wollen.

Das Grünenbüro als Sammelstelle ist dienstags von 7.30 – 11.30 Uhr und  donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr geöffnet. (Sie können gern in der Stuttmann-Ausstellung auch ein Runde schmunzeln.)
In der Woche vom 10.-15.09.2018 ist das Büro nicht besetzt.

Die Mitarbeiter des E-Werks nehmen ebenfalls die Handys entgegen.  Mo – Fr. von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr – Klingeln oder über den Hof (Körnerstr.)

Dramatischer Verlust an Straßenbäumen in Nordsachsen: Im Jahr 2017 wurden nur noch 10 Prozent der gefällten Bäume nachgepflanzt
 
Günther: Fällungen müssen vollständig ersetzt werden – Seit 2010 verschwand mehr als jeder siebte Straßenbaum im Landkreis
 
Dresden/Torgau. Der Baumbestand an Sachsens Bundes- und Staatsstraßen geht weiter dramatisch zurück. So auch im Landkreis Nordsachsen: 1.067 Straßenbäume wurden im Jahr 2017 an den Staats- und Bundesstraßen im Landkreis gefällt, aber lediglich 106 (zehn Prozent) nachgepflanzt. Das geht aus der Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther, Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor.
An den Bundes- und Staatsstraßen in Nordsachsen ging der Baumbestand vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2017 um etwa 15 Prozent zurück. Standen im Jahr 2010 noch 31.707 Bäume an den Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis, waren es Ende 2017 nur noch 26.943.
“Das ist ein dramatischer Verlust!”, kritisiert Wolfram Günther. “Die Bilanz zwischen gefällten Bäumen und Nachpflanzungen ist seit 2010 leider durchgehend negativ. Die Nachpflanzungen sind zudem in den Jahren 2016 mit 194 und 2017 mit 106 stark zurückgegangen.”
 
“Man muss kein Öko sein, um angesichts der anhaltenden Hitze die Vorteile von Bäumen in Stadt und Land zu erkennen. Straßenbäume sind nicht nur von hoher ökologischer Bedeutung, sondern als Baumalleen auch landschaftsprägend. Leider haben sie bei der sächsischen Staatsregierung keine Lobby”, erläutert Günther. “Ich fordere die Staatsregierung auf, bei Fällungen an Staats- und Bundesstraßen ausreichend für Nachpflanzung zu sorgen. Für einen gefällten Altbaum müssen drei neue gepflanzt werden. Denn ein neu gepflanzter junger Baum erbringt in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere nur einen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaums. Doch selbst von der Minimalforderung, zumindest die Anzahl der Straßenbäume gleichbleibend zu halten, ist man in Sachsen weit entfernt.”
 
Zwischen den Jahren 2010 und 2017 wurden im Landkreis Nordsachsen gerade einmal 2.600 neue Bäume an Bundes- und Staatsstraßen gepflanzt. Somit wurden in den letzten acht Jahren nur 31 Prozent der 8.327 gefällten Bäume ersetzt. Damit liegt der Landkreis Nordsachsen unter dem sächsischen Durchschnitt. Im Freistaat wurden seit 2010 durchschnittlich 37,2 Prozent der gefällten Bäume an diesen Straßen ersetzt.
 
“In Sachsen steht ausreichenden Nachpflanzungen u.a. die restriktive Anwendung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen entgegen. Diese Richtlinie von 2009, die bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vorsieht, dient immer wieder als Vorwand, um nicht mehr nachzupflanzen. Denn selten verfügt der Straßenbaulastträger über so viel Land am Straßenrand. Der Zukauf von Land erweist sich oft als schwierig, da eine große Diskrepanz zwischen den durch gutachterliche Bewertung ermittelten Bodenpreisen besteht, die die Straßenbauverwaltung für Grunderwerb erstatten darf, und den zur Zeit am freien Markt erzielten Bodenverkaufspreisen.”
“Die Richtlinie muss endlich als das behandelt werden, was sie ist: eine Empfehlung. Wo es nicht möglich ist, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen, setzen wir GRÜNEN uns dafür ein, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenerhalt nicht nur zu Lasten der Bäume ausgeht. Ich sehe den Freistaat in der Pflicht, abgestimmte Lösungen vorzulegen. So können Schutzeinrichtungen wie Leitplanken eingesetzt werden. Damit lässt sich der Pflanzabstand deutlich verringern. Zudem eröffnen Geschwindigkeitsreduzierungen die Möglichkeit von Alleepflanzungen mit einem Pflanzabstand von weniger als 7,50 Meter zum Fahrbahnrand”, erklärt der Abgeordnete.
“Die Richtlinie muss zudem dringend überarbeitet werden. Die Vorschriften sollten in sämtlichen baumbestandenen Straßen nur bei einer hohen Verkehrsbelastung mit mehr als 2.000 Fahrzeugen pro Tag und bei besonders gefährlichen Streckenabschnitten im Bereich von Kreuzungen, Kurven und Böschungen angewendet werden”, schlägt Günther vor.
Ein weiterer Vorschlag zum Erhalt der Straßenbäume und Alleen ist die Verwendung salzfreier Streumittel aus Sand oder Kalkstein. “Streusalz kann Straßenbäume schädigen, bei direktem Kontakt sogar verätzen. Mit dem Schmelzwasser versickert Streusalz und reichert sich über viele Jahre im Boden an. Ein hoher Salzgehalt führt dazu, dass die Pflanzen Wasser und Nährstoffe schlechter aufnehmen können. Langfristig führt die Mangelversorgung dazu, dass Pflanzen anfälliger gegenüber Krankheiten werden – und früher absterben.”
>> Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) “Fällungen und Nachpflanzungen von Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen zwischen 2010 und 2017” (Drs 6/13435): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13435&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined