GRÜNE: Bildungschancen in Sachsen höchst ungleich verteilt

Im Landkreis Nordsachsen gibt es deutlich weniger Bildungsempfehlungen fürs Gymnasium als im sächsischen Durchschnitt – Kaum Ausgleich durch tatsächliches Anmeldeverhalten und zweite Bildungsempfehlung in Klasse 6 – Große Unterschiede zwischen den Geschlechtern

Dresden. “Die Bildungschancen sind in Sachsen höchst ungleich verteilt. Es macht einen enormen Unterschied, in welchem Landkreis oder Stadtteil man zur Schule geht und welches Geschlecht man hat. Es gelingt bisher nur unzureichend, unterschiedliche Startchancen bis zum Erwerb eines schulischen Abschlusses weitgehend auszugleichen“, resümiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Antwort von Kultusminsiterin Brunhild Kurth (CDU) auf ihre Kleine Anfrage zur Verteilung der Bildungsempfehlungen sowie zum Anmelde- und Wechselverhalten an weiterführenden Schulen in Sachsen.

Für das Schuljahr 2016/17 erhielten 47,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 4 der Grundschulen eine Bildungsempfehlung (BE) für das Gymnasium und 52,8 Prozent eine Empfehlung für die Oberschule. In der Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur (SBA) Leipzig lag das Verhältnis bei 49,3 zu 50,7 Prozent. Im Landkreis Nordsachsen wurde 42,7 Prozent der Viertklässler der Besuch eines Gymnasiums empfohlen, 57,3 Prozent der Besuch einer Oberschule. Zum Vergleich: In der Landeshauptstadt Dresden lag das Verhältnis bei 56,8 zu 43,2 Prozent, in Chemnitz bei 40,9 zu 59,1 Prozent.

Auch die 2. Bildungsempfehlung für das Gymnasium in Klasse 6 wird seltener als im sächsischen Durchschnitt erteilt. So erhielten für das Schuljahr 2016/17 sachsenweit 9,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 6 an Oberschulen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. In der SBA-Regionalstelle Leipzig waren es 7,4 Prozent, im Landkreis Nordsachsen 8,8 Prozent.

Tatsächlich an einem Gymnasium angemeldet wurden für das Schuljahr 2016/17 in der SBA-Regionalstelle Leipzig 44,4 Prozent der Viertklässler, 55,6 Prozent würden gern eine Oberschule besuchen (Stand 04.03.2016; sachsenweiter Durchschnitt: 39,6 zu 60,4 Prozent). Im Landkreis Nordsachsen lag das Verhältnis bei 42,9 zu 57,1 Prozent. Mitunter gibt es große Abweichungen zwischen der Vergabe der Bildungsempfehlung und den tatsächlichen Anmeldungen. Nur in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz sowie in Nordsachsen werden annähernd so viele Kinder tatsächlich an einem Gymnasium angemeldet, wie eine entsprechende Bildungsempfehlung bekommen haben.

„Das Schulsystem mag in ganz Sachsen dasselbe sein. Aber während insbesondere in den kreisfreien Städten alle Bildungswege offen stehen, sind sie andernorts verbaut oder einfach zu lang. Wenn der Wechsel auf ein Gymnasium mit sehr langen Schulwegzeiten verbunden ist, fällt die Wahl wahrscheinlich eher auf die Oberschule im Nachbarort – sofern diese noch nicht geschlossen worden ist. Schließlich geht es hier um zehn- oder elfjährige Kinder, die täglich auf die Schülerbeförderung angewiesen sind. Neben dem Schulangebot vor Ort und damit verbundenen Wegezeiten spielt auch eine unterschiedliche Bewertung der Schularten eine Rolle.“

Besorgniserregend ist erneut das unausgeglichene Verhältnis zwischen den Geschlechtern, das durch regionale Unterschiede noch verstärkt wird. Während ein Mädchen in Klasse 4 einer Dresdner Grundschule zu 59,1 Prozent eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bekommen hat, trifft dies nur auf 48,2 Prozent der Schülerinnen im Landkreis Nordsachsen zu. Bei den Jungen sind es mit 36,7 Prozent nochmals deutlich weniger. In Klasse 6 erhielten durchschnittlich doppelt so viele Mädchen wie Jungen die Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums. So erhielten 8,8 Prozent der Kinder in Klasse 6 der Oberschulen im Kreis eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Bei den Mädchen waren es 11,8, bei den Jungen 6 Prozent.

„Für mich steht fest: Wir brauchen in Sachsen eine Schullaufbahnberatung, die die Interessen und Fähigkeiten des Kindes in den Mittelpunkt rückt. Dabei gibt es im Freistaat offenkundig unterschiedlichen Unterstützungsbedarf, um Benachteiligungen ausgleichen zu können, sowohl regional als auch geschlechterspezifisch. Mehr individuelle Förderung ist notwendig, dafür müssen die Schulen aber auch entsprechend ausgestattet werden, vor allem mit ausreichend Personal.“

„Die Zahlen liefern weitere Argumente für längeres gemeinsames Lernen und Schulen, die mehrere Abschlüsse unter einem Dach anbieten. Ich fordere die Staatsregierung und die CDU-Fraktion auf, ihre Ablehnung gegen diese Schulform aufzugeben. Die Schulgesetz-Novelle bietet dafür Gelegenheit – im Interesse der Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und für mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen.“

Hintergrund:

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Die Antwort von Kultusministerin Brunhild Kurth auf die Kleine Anfrage “Bildungsempfehlungen und Schulwechsel im Freistaat Sachsen, Schuljahr 2016/17” von Petra Zais (GRÜNE), Drs. 6/4412:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4412&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

Korrektur der Übersichtstabellen in den Anlagen 1 und 2 (Bildungsempfehlungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach SBA-Regionalstellen; Bildungsempfehlungen in Klasse 5 und 6):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4412&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=2

Darin aufgelistet sind alle sächsischen Grundschulen (Verhältnis Bildungsempfehlung Gymnasium-Oberschule), alle Oberschulen (die Bildungsempfehlungen fürs Gymnasium in Klasse 5 und 6 erteilt haben), die Anmeldezahlen für die Klasse 5 an öffentlichen Schulen (Stand 04.03.2016) sowie die Anzahl der Schul(art)wechsel in Klasse 6 und 7 zwischen Gymnasien und Oberschulen.

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler oder die Schülerin in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note “ausreichend” oder schlechter benotet wurde.

Wolfram Günther, der in Oschatz zusammen mit Monika Lazar, MdB und Dr. Claudia Maicher, MdL ein Abgeordnetenbüro unterhält, macht sich für einen wirklichen, handhabbaren Baumschutz stark:

Anhörung zum GRÜNEN Gesetzentwurf für den Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes in Sachsen

Günther: kommunale Selbstverwaltung wieder stärken, Baumfällungen ohne Ersatzpflanzungen beenden

Dresden. Der Umweltausschuss des Sächsischen Landtags hat heute den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion für den “Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes in Sachsen” in einer Öffentlichen Sachverständigenanhörung diskutiert.

Die anwesenden Vertreter sächsischer Kommunen, von Umweltverbänden und aus der Wissenschaft ünterstützten den Gesetzentwurf. Gerade aus den Kommunen wurde von deutlichen Verlusten wertvoller Gehölze berichtet.

“Das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist nicht das Verhindern von Baumfällungen, denn auch vor der Gesetzesänderung wurden etwa 90 Prozent der Fällanträge positiv beschieden. Uns geht es um die fachliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, um Rechtssicherheit zu geben und Ersatzpflanzungen zu regeln. Wir wollen, sächsische Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzen, eigene, auf lokale Gegebenheiten abgestimmte Baumschutzsatzungen zu erlassen“, erklärt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion.

Darin waren die Kommunen im Jahr 2010 durch die CDU/FDP-Koalition unter dem Vorwand der Entbürokratisierung erheblich beschränkt worden. Seitdem dürfen auf bebauten Grundstücken grundsätzlich keine Nadelbäume, Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und Bäume mit einem Stammumfang unter einem Meter unter Schutz gestellt werden.

“Dies hatte mehrere Folgen: Zum einen wurden deutlich mehr Bäume ohne Antrag auf Genehmigung gefällt, auch wenn diese aufgrund von Lebensstätten geschützter Arten hätten erhalten werden müssen. Zum anderen nahm die Verunsicherung der Bevölkerung zu, was an dem deutlich erhöhten Beratungsbedarf ablesbar ist. Der gewünschte Bürokratieabbau wurde völlig verfehlt.”

Im Jahr 2013 führte der BUND Sachsen unter 72 sächsischen Kommunen eine Umfrage durch mit dem Ergebnis, dass die Zahl der jährlichen Ersatzpflanzungen drastisch abgenommen hat. Wurden vor der Schwächung des Baumschutzes im Jahr 2009 noch ca. 17.400 Ersatzpflanzungen veranlasst und ausgeführt, waren es zwei Jahre später nur noch ca. 3.900.

Großstädte und Städte mittlerer Größe mit erhöhtem Nutzungsdruck verzeichnen einen zunehmenden Verlust an Baumbestand. Gleichzeitig werden immer weniger Bäume nachgepflanzt, da die Finanzierung und Durchführung überwiegend nur noch bei den Kommunen liegt. Die Möglichkeit, dass private Grundstückseigentümer Ausgleichspflanzungen nachweisen müssen, ist stark eingeschränkt worden.

“Unser Gesetzentwurf schlägt vor, diese Schwächung des Baumschutzes und der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen zu beenden. Der Schutz von Bäumen soll nicht, wie aktuell geregelt, bestimmte Arten ausschließen. Bäume dürfen zudem nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden. Für die lokal zuständigen Verwaltungen soll es wieder möglich werden, bei Bedarf auch Sträucher und Hecken als Lebensraum schützenswerter biologischer Vielfalt unter Schutz zu stellen”, erläutert Günther.

“Wir wollen sicherstellen, dass bei Baumfällungen wieder ausreichend Ersatz geschaffen wird.”

“Die heutige Anhörung hat uns in unserem Ansinnen bestärkt. Aufgrund des Klimawandels haben wir eine Zunahme heißer Tage und Nächte, vor allem in den größeren Städten. Ein ausreichender Baum- und Gehölzbestand spielt eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität, das Stadtklima, als Schattenspender, Sauerstofferzeuger, Staubfilter und Wasserspeicher.”

>> GRÜNER Gesetzentwurf “Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen” (Drs. 6/2804):

http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/6_Drs_2804_0_1_1_.pdf

Günther: Zugunsten von DHL ignoriert die Staatsregierung seit Jahren die Interessen und den Gesundheitsschutz tausender Anwohnerinnen und Anwohner

Dresden. Der Umweltausschuss des Sächsischen Landtags hat vergangenen Freitag, 4. März, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle reduzieren – Nachtruhe durchsetzen” abgelehnt. In dem Antrag forderte die GRÜNE-Fraktion ein generelles und rechtssicheres Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr sowie verschärfte lärm- und verbrauchsabhängige Start- und Landeentgelte.

“Dass die Abgeordneten von CDU und SPD unseren Antrag ablehnen, ist ein Armutszeugnis. Sie lassen die lärmgeplagten Menschen in der Region Leipzig/ Halle weiter allein. Das ist feige und ein Kotau vor DHL. Die Expertenanhörung im Ausschuss im November hatte deutlich gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht und vor allem das Land Sachsen großen Gestaltungsspielraum hat”, erklärt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.

“Uns geht es um einen fairen Ausgleich der sich widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und den Interessen der lärmgeplagten Anwohner. Unser Antrag betrifft weder den Passagierverkehr, noch stellt er den Flughafen generell in Frage. Im Fokus steht der nächtliche Luftfrachtbetrieb”, sagt Günther.

“Wir wollen, dass die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner endlich angemessen berücksichtigt werden. Eine tatsächlich Entlastung und damit ein spürbarer Beitrag für den Gesundheitsschutz der Menschen rund um den Flughafen ist nur mit einem Ende der Nachtflüge im Frachtbetrieb zu haben. Die Staatsregierung als Vertreterin des Freistaates Sachsen, Hauptgesellschafterin der Mitteldeutschen Flughafen AG und Gesellschafterin der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, ist in der Lage, ein solches Verbot durchzusetzen.”

“Ich hatte erwartet, dass CDU und SPD wenigstens unserer Forderung nach deutlich verschärften lärm- und verbrauchsabhängigen Start- und Landeentgelten am Flughafen Leipzig-Halle als finanziellem Anreiz für Lärmschutz zustimmen. Doch selbst diese Chance wurde verpasst. Der Flughafen hat aktuell sehr niedrige Start- und Landegebühren, speziell für Nachtflüge und hier insbesondere für besonders laute Flugzeuge. Wenn das nicht verändert wird, bleibt Leipzig im bundesweiten Flughafendumpingwettbewerb ‘der billige Jakob’. Wir sehen die Staatsregierung in der Pflicht, endlich im Interesse zehntausender lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Durch den derzeitigen Nachtbetrieb des Flughafens Leipzig/Halle nimmt ihre Gesundheit zugunsten einzelner Unternehmen wie DHL einen enormen Schaden.”

“Gern erinnere ich die SPD und speziell Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) an sein Versprechen vor der Wahl sich >>dafür einzusetzen, dass die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses für den Betrieb des Leipziger Flughafens zeitnah umgesetzt werden<<. Selbst diese Minimalzusage hat er offensichtlich vergessen. Jahrelange massive Proteste von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hat auch diese Staatsregierung bisher kontinuierlich ignoriert. Es wird dringend Zeit, dies zu ändern”, fordert der Abgeordnete.

Der GRÜNE Antrag “Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle reduzieren – Nachtruhe durchsetzen” (Drs. 6/1756):
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_1756_0_1_1_.pdf

Protokoll der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss vom 6. November 2015:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=50090&dok_art=APr&leg_per=6&pos_dok=202

Beim sächsischen Finanzausgleich muss sich grundlegend etwas ändern – und zwar zugunsten der Landkreise und Kommunen

Schubert: Die Zeit des Aussitzens ist vorbei − Manchem Landkreis steht das Wasser bis zum Hals

Dresden. Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, fordert als Oberlausitzer Abgeordnete mit konkreten Vorschlägen eine grundlegende Änderung der Verteilung der Mittel zwischen dem Freistaat und den Landkreisen.

“Die Zeit des Aussitzens ist vorbei. Manchem Landkreis, so etwa auch meinem Heimatlandkreis Görlitz, steht das Wasser bis zum Hals. Es gibt keinen Spielraum mehr. Zur Zeit wird der kommunale Finanzausgleich im Zuge des neuen Doppelhaushalts neu verhandelt. Ich fordere Finanzminister Prof. Georg Unland (CDU) nachdrücklich auf, endlich strukturell etwas zu verändern, denn so kann es nicht weitergehen. Eine Neuordnung muss her.”

“Kritisiert ist schnell; ich bin aber ein Freundin davon, auch konkrete Punkte zu benennen, an denen etwas geändert werden kann. Als Finanzpolitikerin sehe ich da vor allem zwei Stellschrauben:
Erstens: eine indexbasierte Zuweisung, die nicht mehr nur pro Kopf erfolgt, sondern nach einer sog. ‘Einwohnerveredelung’ – das bedeutet: jeder Einwohner, der in einem Landkreis, einer Gemeinde wohnt, die in die Kriterien passt, wird anderthalbfach gezählt – so ist es in den Großstädten schon seit Jahren. Ich sehe nicht ein, warum ein Mensch in Leipzig mehr zählen sollte als ein Mensch im Landkreis Görlitz. Die Zeiten, in denen galt: je mehr Menschen, desto größere Belastungen, sind vorbei. Als Grundlage nehme ich den sächsischen Sozialstrukturatlas, in dem im Kreisvergleich alle Indikatoren aufgeführt werden. Das ist eine solide und machbare Möglichkeit.
Zweitens: ein sog. sozialer Nebenansatz, der besondere Härten berücksichtigt. Im Landkreis Görlitz liegt das vor: nicht selbst verschuldete, hohe Soziallasten. Dafür werde ich mich gezielt einsetzen.”

“Der Freistaat erwirtschaftet jedes Jahr Überschüsse – das Geld ist da, an diesen Stellschrauben zu drehen. Ich kann es nicht mehr hören, dass keiner gern etwas abgeben will. Bei meinen Vorschlägen wäre das auch nicht der Fall. Was hindert die Staatsregierung also daran, den betroffenen Landkreisen und Kommunen zu helfen?”

“Auf der Grundlage des Sozialstrukturindex für den Freistaat Sachsen schlage ich indexbasierte Lösungen vor, z.B. eine Einwohnerveredelung in den Landkreisen, in denen die Indikatoren zutreffen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen (Faktor: 1,5), wie er auch für Großstädte gilt. Die Einwohnerveredelung orientierte sich bisher überwiegend an historischen Größenklassen („je mehr Einwohner, desto höher der Bedarf“) – jetzt ist aber eine Orientierung an der Bedarfsfeststellung erforderlich.”

Hintergrund:
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Landkreise, die lt. Sozialstrukturatlas des Landesjugendamtes für den Freistaat Sachsen 2013, folgende Indikatoren haben, sollten eine Einwohnerveredelung erhalten:

a) eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft/ Einwohner
b) einen Bevölkerungsverlust durch natürlichen Bevölkerungsrückgang von mehr als -0,40% sowie einen relativen Bevölkerungsverlust von mehr als -1,00%,
c) eine Arbeitslosenquote von mehr als 12%,
d) einen Anteil von mehr als zehn Empfängern von Leistungen nach SGB II je 100 Einwohner,
e) einen Anteil von Bedarfsgemeinschaften an allen Haushalten von mehr als 11%,
f) einen rechnerischen Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren an allen Lebensformen mit Kindern unter 18 Jahren von über 22%

Auszug aus dem Sozialstrukturatlas des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, welcher ein klares Bild über die Situation im Vergleich darstellt: >>Die geringsten Belastungen im Kreisvergleich liegen im Jahr 2013 in DresdenStadt und in Zwickau, die höchsten Belastungen im Landkreis Görlitz und in LeipzigStadt. […] Beim Vergleich der räumlichen Belastungsmomente nach Direktionsbezirken liegen die höchsten Indexwerte im Regierungsbezirk Dresden, gefolgt von Leipzig und Chemnitz. Insbesondere in der Region der Oberlausitz scheinen sich soziale Problemlagen zu verdichten, die die Wahrscheinlichkeit von Belastungs- und Benachteiligungsmomenten für Kinder und Jugendliche und ihre Familien erhöhen.<<

Pressemitteilung

Nr.: 83/2016
Datum: 04.03.2016

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Pressesprecher Andreas Jahnel, Tel. 0351-493 48 11, mobil 0174-238 76 39
Bernhard-von-Lindenau Platz 1, 01067 Dresden

´Islam – Geschichte und Gegenwart´ in Bad Düben

Mit der Hoffnung auf eine bessere Zusammenarbeit mit der Türkei war zur 3. Veranstaltung zum Thema Islam wieder eine neue Situation entstanden. Die Einschätzung von Dr. Steinmann fiel ganz klar aus – Ministerpräsident Erdogan ist auf dem Weg, seinen eigenen islamischen Staat zu errichten. Zu groß sind die Menschenrechtsverletzungen in seinem Land, vor allem gegenüber der kurdischen Minderheit. Und Dr. Steinmann warnt davor, mit dieser Regierung zusammen zu arbeiten und ihr weitere Zugeständnisse zu machen, nur um Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU zurück zu halten. Die ärmsten der Armen bleiben dabei ganz auf der Strecke. Wer ein bisschen Geld hat, lässt sich von Schleusern – egal auf welchem Weg – von dort wegbringen.

Florian Schmidt konnte vor der bedingungslosen Gastfreundschaft selbst unter einfachsten Lebensverhältnissen berichten. In insgesamt gut einem Jahr Aufenthalt in islamisch – religiösen Ländern wie Marokko, Mauretanien, Türkei, Iran hat er keine negativen Erfahrungen gemacht. Vielleicht lag es an seinem bescheidenen Auftreten. Viele Kontaktpersonen waren nach seinem Weg, seiner Familie, seinem Leben interessiert und öffneten sich selbst.

Die Frage danach, warum auf den Fotos fast nur Männer zu sehen sind, war damit zu erklären, dass er ausschließlich von Männern angesprochen und eingeladen wurde. Sie leitete aber auch zu dem Diskussionspunkt der Rolle der Frauen im Allgemeinen im Islam über .

Je nach Land, Kultur, und ob Großstadt oder ländlicher Raum geben sich diese unterschiedlich selbstbewusst und unabhängig. Und Männer begegnen Ihnen grundsätzlich ebenso respektvoll, wie es Frauen in Europa von den hiesigen erwarten.

Und es gibt hier wie dort Gewohnheiten, Traditionen und Übergriffe, die die Rolle der Frauen klar in Abhängigkeit der Männer halten sollen und auch bei uns erst seit 50 Jahren im Wandel sind.

Wenn wir den Flüchtlingen vorleben, dass ein respektvoller Umgang auch auf Augenhöhe und mit der Maßgabe der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Achtung möglich ist, dann können wir Ihnen viel für eine zukünftige Demokratie in ihrem Land mitgeben.

Das ist einer der wichtigsten Aspekte der Integration – zu zeigen, wie Demokratie überhaupt funktioniert, im Großen wie im Kleinen – und dass sie in einer freiheitlichen Grundordnung funktionieren kann. Auch wenn Sachsen gerade auf eine harte Probe gestellt wird.

Grüne Nordsachsen wählten neuen Kreisvorstand und fordern mehr Deutschkurse für Asylbewerber

Der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen Nordsachsen hat zur Kreiskonferenz am 30.1.2016 einen neuen Kreisvorstand gewählt. Traditionell gibt es eine grüne Doppelspitze im Landkreis. Barbara Scheller und Oliver Gossel werden als Kreissprecher die Grünen des Landkreises repräsentieren und gemeinsam mit den weiteren Vorstandsmitgliedern Isa Hannß, Bernd Brandtner und Jens Rühling die politische Arbeit des Kreisverbandes in den nächsten zwei Jahren organisieren.
Oliver Gossel hat bereits Erfahrung in vergangenen Wahlperioden im Vorstand gearbeitet und bringt die politische Erfahrung aus der Arbeit als Stadtrat in Schkeuditz sowie als Kreisrat mit.
Barbara Scheller ist bereits seit 1998 Kreissprecherin der in Torgau-Oschatz und Nordsachsen. Sie bringt neben kommunalpolitischer auch landes- und bundespolitische Erfahrung ein.
Jens Rühling wurde als Schatzmeister gewählt.
Thematisch hat sich der Kreisverband in seiner Konferenz mit dem Thema Asyl auseinander gesetzt. Der Kreisverband schätzt ein, dass die Kreisverwaltung des Landkreises 2015 die Unterbringung der Asylbewerber gut organisiert hat. Allerdings haben sich einige Städte und Gemeinden der gemeinsamen Aufgabe der Unterbringung entzogen. Für 2016 sieht der Kreisverband die wichtigste Aufgabe des Landkreises darin, flächendeckend Deutschkurse als Grundlage für den beruflichen Einstieg unserer Neubürger zu organisieren. „Überfüllte DAZ-Klassen und hohe Fahrtkosten für die Teilnahme am Deutschkurs müssen der Vergangenheit angehören. Freiwillige Lerninitiativen sowie die Volkshochschule sind noch besser zu unterstützen“, fordert Barbara Scheller.
„Viele freiwillige Initiativen im Landkreis haben bereits positive Erfahrungen mit Sprachunterricht vor Ort machen können, die Kurse sind der Grundstein für die Integration der Flüchtlinge. „ empfiehlt Oliver Gossel

Barbara Scheller und Oliver Gossel

 

„Breitbandausbau voranbringen!“ – Zu einem Gespräch über dieses Thema versammelten sich am vergangenen Mittwoch etwa 30 Bürgerinnen und Bürger im Gemeindehaus Wiedemar. Dorthin hatte der GRÜNE Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn als Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeladen, um über Stand und Perspektiven des Internetausbaus in Nordsachsen zu informieren und mit den Anwesenden ins Gespräch zu kommen.

Wiedemar hat 17 Ortsteile, von denen nur drei bereits mit halbwegs alltagstauglichen Internetanschlüssen versorgt sind. Für die Kommune, die sich über 4 verschiedene Vorwahlbereiche erstreckt und zwei davon mit sachsen-anhaltinischen Kommunen teilt, gestaltet sich der Weg zu schnellem Internet bisher holprig – ein Schicksal, das sie mit vielen Gemeinden im ländlich geprägten Nordsachsen teilt: Wirklich zeitgemäßes Internet mit 50 Mbit/s liegt derzeit nur in Torgau und in Teilen von Taucha und Delitzsch an. Den Teilnehmern der Veranstaltung war deswegen ihre Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation deutlich anzumerken.

Kein Wunder: Wenn man in der heutigen Zeit auf Datenübertragungsraten von 2 MB/s angewiesen ist, genügt dies kaum zum Surfen im Netz und zum Abrufen von E-Mails. Die vielfältigen neuen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters – von Videotelefonie und Internet-TV über Cloudspeicher bis hin zur Ferndiagnose im Krankheitsfall – bleiben damit außer Reichweite.

Deutschland liegt beim Aufbau einer zukunftstauglichen digitalen Infrastruktur im Weltmaßstab weit zurück, gerade zwei Drittel der Haushalte steht ein 50 Mbit/s-Anschluss zur Verfügung. Dabei gehört Sachsen deutschlandweit zu den Schlusslichtern: Nur etwa 46 Prozent der sächsischen Haushalte können mit 50 MB/s surfen, und im ländlich geprägten Nordsachsen sind es sogar nur 27 Prozent. Selbst unter diesen bleiben viele auf Mobilfunkinternet angewiesen, welches wiederum teurer und in der Datenmenge begrenzt ist.

Eigentlich hat die Bundesregierung genau wie die sächsische Regierung angekündigt, bis zum Jahr 2018 für eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s-Anschlüssen in ganz Deutschland zu sorgen. Ob dies gelingen kann, darf mit Blick auf die Zahlen im ländlichen Sachsen bezweifelt werden. Zwar fördern sowohl der Bund als auch das Land Sachsen den Ausbau der digitalen Infrastruktur, indem sie für unterversorgte Kommunen Mittel zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bereitstellen. Doch gibt es bei der Gestaltung der Förderprogramme eine Reihe von Problemen.

Zum einen wird den Gemeinden ein Eigenanteil bleiben, den sie aufzubringen haben. Da Breitband zu den freiwilligen Aufgaben und somit in die Kann-Finanzierung gehört, können viele Kommunen selbst diesen Eigenanteil nicht stemmen, da ihre Mittel gerade noch für Investitionen innerhalb der sogenannten Pflichtaufgaben reichen.

Zum anderen setzen die Förderprogramme Anreize für eine wenig nachhaltige Ertüchtigung der bestehenden Kupferkabel-Infrastruktur, die eigentlich schon jetzt veraltet ist und in wenigen Jahren von Glasfasern abgelöst werden muss, um für die kommenden Jahrzehnte tauglich zu sein. Wer jetzt viel Geld in die kupferbasierten Übergangstechnologie VDSL investiert, muss bereits in wenigen Jahren schon wieder zum Portemonnaie greifen, erneut Straßen aufgraben und Glasfaserkabel verlegen.

Für einen sofortigen flächendeckenden Glasfaserausbau sind die Förderprogramm mit nicht einmal drei Milliarden Euro nicht ausreichend ausgestattet. Die Förderung des Bundes komme zu spät, zu zögerlich und sei strategisch zu unausgegoren, um einen wirklich nachhaltigen Breitbandausbau zu ermöglichen, so die Einschätzung Stephan Kühns. Der Bundestagsabgeordnete berichtete von dem GRÜNEN Vorschlag, die verbleibenden Bundesanteile der Telekom zu veräußern und mit dem Erlös von etwa zehn Milliarden Euro gezielt den Ausbau von Glasfasernetzen durch die Kommunen zu unterstützen. Der Vorteil dabei ist, dass die Netze später den Kommunen gehören, an die Internetanbieter verpachtet werden und damit Geld zurück in die kommunalen Kassen spülen.

Zudem muss der Breitbandausbau besser koordiniert und zwischen Kommunen, Ländern und Bund abgestimmt werden, damit etwa bei Tiefbauarbeiten immer schon Leerrohre mitverlegt werden, Förderabläufe vereinfacht werden und Bundesländer an den Landesgrenzen besser kooperieren können.

Stephan Kühn regte auch an, über einfach zu realisierende Zwischenlösungen wie öffentliche WLAN-Hotspots und Freifunk nachzudenken, statt den Ausbau mit vielen teuren Zwischenschritten zu realisieren. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mit „Internet zweiter Klasse“ per Mobilfunk vertröstet würden. Auch müsse klar sein, dass der Breitbandausbau nicht durch Kompromisse bei der sogenannten Netzneutralität finanziert wird, die eine Gleichbehandlung aller Daten im Netz garantiert. Faule Kompromisse werden die Bürgerinnen und Bürger über kurz oder lang immer in Form versteckter Kosten zu spüren bekommen.

Der Ausbau des schnellen Internets ist und bleibt für den ländlichen Raum eine Überlebensfrage. Bei steigenden Mietpreisen in den Ballungszentren liegt hier einer der wichtigsten weichen Standortfaktoren für junge Familien und Freiberufler. Auch ländliche Unternehmer sind auf schnelles Internet angewiesen, um im wirtschaftlichen Wettbewerb mithalten zu können. Stephan Kühn und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deswegen nicht nur ein klares Bekenntnis der Bundes- sowie der Staatsregierung zum Breitbandausbau im ländlichen Raum, sondern vor allem gezielte Anstrengungen, um Wiedemar und ähnliche Kommunen nicht der Entwicklung im 21. Jahrhundert abzuhängen.

Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Aufforderung zu Straftaten erklärt Monika Lazar, Leipziger Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Nach dem nunmehr fast ein Jahr dauernden Ermittlungsverfahren gegen mich musste die Staatsanwaltschaft jetzt deutlich zurück rudern. Warum sie dafür so lange gebraucht hat und nur gegen zwei Abgeordnete als Teilnehmerinnen der Pressekonferenz am 19.1.2015 ermittelt hat, erschließt sich nach wie vor nicht. Denn auch weitere Akteure hatten sich in ähnlicher Weise geäußert. Merkwürdig bleibt auch, dass mein Verfahren gemäß §153 Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt wurde und nicht gemäß §170 Absatz 2. Denn diese Einstellung des Verfahrens geht nicht davon aus, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Vielmehr sieht die Staatsanwaltschaft die Tat als Vergehen an, bei dem die Schuld des Täters gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Begründet hat die Staatsanwaltschaft diese Sicht nicht.

Mein Eindruck ist, dass dies den kläglichen Versuch darstellt, die unsinnigen Ermittlungen gegen mich sowie die überlange Bearbeitungszeit nachträglich zu rechtfertigen und sich so weitere Peinlichkeiten zu ersparen.

Völlig unverständlich ist, warum die Ermittlungen gegen drei weitere Teilnehmerinnen der Pressekonferenz gemäß §170 StPO eingestellt wurden. Vom Eindruck eines politischen Verfahrens gegen mich kann sich die Staatsanwaltschaft so nicht lösen.

Aus meiner Sicht kann das Verfahren gegen mich nur mit einer Einstellung gemäß §170 StPO enden. Daher werde ich von der Staatsanwaltschaft eine Begründung für die fast einjährige Bearbeitungszeit sowie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach §153 StPO fordern.

Hintergrund:

Im Februar 2015 leitete die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Monika Lazar wegen des Tatvorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß §111 Strafgesetzbuch ein. Sie soll auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“ am 19.1.2015 zu Protesten gegen LEGIDA zu einer rechtswidrigen Tat laut §22 Sächsisches Versammlungsgesetz aufgerufen haben. Dieser Paragraph hat folgenden Wortlaut: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Das Zitat, das die Staatsanwaltschaft Leipzig Lazar auf der Pressekonferenz zur Last legt: „Der Leipziger Ring ist ein Symbol, das wir Legida nicht geben wollen… Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.“

Unsere Kreissprecherin Barbara Scheller hat Mitte Dezember 2015 einen beruflichen Perspektivwechsel vollzogen. Die ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende der Bündnisgrünen in Sachsen betreut minderjährige Asylbewerber (so genannte Umas) im Wermsdorfer Ortsteil Lampersdorf.
” In einer Zeit, in der schlagartig viel mehr Menschen zur Betreuung von Jugendlichen gebraucht werden, will ich mit der Arbeit an der Basis meine Kraft für das Gelingen der Integration einbringen. Die neuen Erfahrungen werden natürlich mein aktuelles künftiges politisches Handeln beeinflussen“, betont Barbara Scheller.

Integration kann nur gelingen, wenn möglichst viele Sachsen auch ihre Ängste vor Fremden abbauen und aktiv mitarbeiten. Viele Mitglieder unseres Kreisverbandes helfen in Flüchtlingsunterkünften mit, unterstützen beim Erlernen der deutschen Sprache, sammeln und verteilen Kleiderspenden, fahren Flüchtlinge zu Arzt- und Behördenbesuchen und spielen mit den teils traumatisierten Kindern.

Übergriff auf eine Frau am Leipziger Hauptbahnhof – GRÜNE fordern konsequente strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der Täter
Meier: Ein Nein ist ein Nein Endlich Lücke im Sexualstrafrecht schließen

Leipzig/Dresden. Zu dem Übergriff auf eine Frau am Leipziger Hauptbahnhof in der Nacht zum Sonntag erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Katja Meier:

“Der Frau, die eingeschüchtert und sexuell genötigt wurde, gehört mein Mitgefühl.”
“Gewalttätige Übergriffe auf Menschen auf Grund des Geschlechts sind immer ein Angriff auf unsere Grundrechte. Dies ist nicht akzeptabel. Ich fordere daher von Staatsanwaltschaft und Justiz die konsequente strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der Täter.”
“Unabhängig davon, wer die Täter am Leipziger Hauptbahnhof sind, gilt es immer deutlich und unmissverständlich klarzumachen: Gewalt gegen Frauen ist immer ein Verbrechen! Frauen müssen sich überall sicher fühlen können, egal wo und egal wann.”
“Es muss endlich klar werden: Ein Nein ist ein Nein. Bisher reicht es jedoch im Sexualstrafrecht nicht aus, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt. Sie muss sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Diese gesetzliche Klarstellung hat die Regierungskoalition im Bund im Jahr 2014 trotz der Proteste – unter anderem aus der GRÜNEN-Bundestagsfraktion – nicht vorgenommen. Diese Lücke im Strafrecht muss endlich geschlossen werden.”
“Dies ist auch längst überfällig, denn der bisherige Strafrechtsparagraph 177, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, wird den internationalen Vorgaben der Kriminalitätsbekämpfung und der Ermöglichung wirksamer Strafverfolgung nicht gerecht. Dabei hat die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits im Mai 2011 eine entsprechende EU-Rats-Initiative unterzeichnet, die die Unterzeichnerstaaten verpflichtet >>nicht einverständliche sexuelle Handlungen<< unter Strafe zu stellen.”
>> Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: