Sachsen kommt unter die Räder – wirtschaftsstarke Regionen haben uns doppel abgehängt

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…… Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

….Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020 erklärt Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Länderfinanzausgleich wurde bisher als solidarischer Ausgleich verstanden. Es ging darum, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, so wie es im Grundgesetz steht. Die neue Regelung bricht mit dieser grundsätzlichen solidarischen Haltung der Länder zueinander. Das ist eine schwerwiegende Aussage über das gesellschaftliche Miteinander in Deutschland. Die finanzstarken Länder wollen nicht mehr uneingeschränkt teilen. Und die finanzschwachen Länder, in der alten Regelung bislang Profiteure, so wie Sachsen, konnten nicht anders, als zuzustimmen. Die wirtschaftsstarken Regionen Deutschlands haben mit aller Dominanz ihre Interessen durchgesetzt. Die neue Regelung ist für sie ein gutes Geschäft. Die finanzschwachen Länder haben sich zu keiner Zeit auf Augenhöhe befunden. Sie werden nach 2019 vom Bund über Wasser gehalten. Nicht weniger, aber auch kein Stück mehr.“

„Ich habe das schon einmal formuliert, dass Sachsen bei diesen Verhandlungen am Katzentisch gesessen hat. Der Freistaat und Ministerpräsident Tillich waren nicht in der Position, hier große Forderungen aufmachen zu können. Darum ist die neue Regelung für den Freistaat mehr als schlecht.“

„Der neue Finanzausgleich wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die Länder waren nur durch ihre jeweiligen Landesspitzen vertreten. Alle anderen waren ausgeschlossen. Ministerpräsident Tillich hat weder im Vorfeld noch jetzt über den Handlungsstand, Ergebnisse und schon gar nicht über die Konsequenzen für den Freistaat berichtet.“

„Wissenschaftler der Universität Leipzig haben den neuen bundesstaatlichen Finanzausgleich ab 2020 analysiert. Sie weisen darauf hin, dass nur auf den ersten Blick die ostdeutschen Länder auch von dem Reformmodell profitieren würden. Um die Zahlen für alle positiv darstellen zu können, wurde für den Vergleich der Reformvereinbarung mit dem geltenden Regelwerk davon ausgegangen, dass es keine Anschlusslösung für explizit bis 2019 befristetet Mittel geben wird. Das ist vermutlich formal korrekt. Aber es hat politisch und auch moralisch einen Beigeschmack. Und es zeigt die Verhandlungsposition von Bund, einnahmestarken Ländern und den finanzschwachen Ländern. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass die jetzigen Geberländer überproportional von der neuen Regelung profitieren werden und die ostdeutschen Länder zum Teil erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegen.“
Ergebnisse der Studie sind nachlesbar in ‘Schwarz, Rot, Geld – Neuer bundesstaatlicher Finanzausgleich ab 2020. Eine Analyse des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig im Auftrag von KPMG’.

„Vor allem Bayern wurde nicht müde zu behaupten, der Länderfinanzausgleich hätte eine Schieflage, weil drei bis vier Geberländer unverhältnismäßig vielen Nehmerländern gegenüber stünden. In den drei Geberländern und Hamburg leben aber fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung. Es gibt auch nur einen einzigen Grund, warum diese Länder in den Länderfinanzausgleich eingezahlt haben: Sie sind so wirtschaftsstark, dass sie weit über den Schnitt einnehmen. Es wird den finanzschwachen Ländern strukturell nicht helfen, dass Bayern, Hessen und Baden-Württemberg und Hamburg mit der Neureglung die höchsten Mehreinnahmen generiert.“