Asylfakten

Flucht und Asyl in Sachsen – einige Fakten

Auf der Grundlage des Infomaterials von www. weiterdenken.de
Zahlen aus dem 1.Halbjahr 2014:

Gegenwärtig sind über 50 Mio Menschen weltweit auf der Flucht, nur ein Drittel der Menschen verlässt aber ihr Herkunftsland.
Europa schottet sich ab und ist deshalb nur auf lebensgefährlichen illegalen Wegen zu erreichen – Schleuserbanden verdienen dabei viel Geld und die Flüchtenden riskieren und verlieren dabei auch oft genug ihr Leben (Stand 27.12.2014 www.tageschau.de): über 3000 Flüchtlinge 2014 im Mittelmeer ertrunken
Ca. 74.790 Asylanträge in Deutschland, davon 3.140 in Sachsen
Anzahl der Asylanträge auf 1000 Einwohner:
Deutschland 0,93
Schweden 3,3
Belgien 0,9
Niederlande 0,5
Malta 1,4
Aufnahmekriterium für ein Bundesland ist der Königsteiner Schlüssel, d.h. Verhältnis Steuereinnahmen zu Bevölkerungszahl.
Das sind in ganz Sachsen 5,1 %.(Stand 2014)

2013 wurden 31.145 Asylanträge abgelehnt, ca. 19.000 Anträge anerkannt. Abschiebeverbote gelten z. B. bei der Gefahr der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung und bei Gefahr für Leib und Leben.

Die meisten Asylanträge in Sachsen stellten Menschen aus der Russischen Förderation, aus Tunesien, Lybien und Syrien.

Asylbedingungen:

Jeder Person stehen 6m² Wohnraum zu, auch innerhalb von Wohnungen. Mitunter sind 5 Personen in einem Raum untergebracht.

8 Bewohner teilen sich einen Herd mit 4 Kochplatten. Eine Dusche ist für 10 Personen gerechnet, 1 Toilette für 10 Frauen bzw. 15 Männer. Für etwa 150 Asylsuchende wird von Seiten der Regierung ein Sozialarbeiter empfohlen, der Behördengänge, Arztbesuche, psychosoziale Unterstützung usw. Da aber die Amtssprache deutsch ist, bleibt eine Vermittlung auch hier schwierig.
Asylsuchende haben kein Recht auf reguläre Krankenversicherung. Wann ein Arztbesuch erforderlich ist, entscheidet das Sozialamt – sprich medizinische Laien. Es kommt zu Chronifizierungen und auch zu Todesfällen.Manche Bundesländer wie Bremen haben eine Gesundheitskarte eingeführt und damit gute Erfahrungen gemacht, besonders im Hinblick auf den sinkenden personellen Verwaltungsaufwand. Dieses Vorgehen wird auch für Sachsen empfohlen.

Asylsuchende bekommen einen Betrag 352,00€ für Essen Trinken, Hygiene, Fahrgeld, Kleidung, Handygebühren bzw. das Gerät selbst.
Seit dem 1.1.2014 dürfen Asylbewerber nach 3 Monaten eine Arbeit aufnehmen.Bis zu einem Aufenthalt von 15 Monaten muss vorher vom Arbeitsamt geprüft werden, dass der mögliche Arbeitsplatz nicht von einem Deutschen oder einem EU- Arbeitssuchenden besetzt werden kann.

Sie wollen sich weiter informieren oder helfen? www.saechsischer-fluechtlingsrat.de; www.weiterdenken.de

oder melden Sie sich in unserem Abgeordnetenbüro zu den Öffnungszeiten (03435/ 66569713), im E-Werk allgemein (03435/666970) oder bei der Kirchgemeinde Oschatz 03435 / 92 04 62